BetaLebenslauf analysieren →Bewerbungskosten über das Vermittlungsbudget
Die Agentur für Arbeit kann Bewerbungskosten über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) bezuschussen — dazu zählen auch Kosten rund um die Erstellung der Bewerbungsunterlagen. Es besteht kein Rechtsanspruch: Die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall, und der Antrag muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.
Zwei Dinge vorab
Das Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung — es gibt keinen Rechtsanspruch, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Und: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Wer zuerst kauft und dann fragt, bekommt nichts erstattet.
Was ist das Vermittlungsbudget?
Das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III ist ein Fördertopf der Bundesagentur für Arbeit, aus dem Kosten rund um die Arbeitsuche und den Jobstart bezuschusst werden können — von Bewerbungsfotos über Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch bis zum Umzug für eine neue Stelle. Für Bürgergeld-Beziehende beim Jobcenter gibt es eine vergleichbare Leistung über § 16 SGB II.
Wer kann es beantragen?
- 1
Du bist arbeitslos gemeldet und suchst eine versicherungspflichtige Stelle oder eine betriebliche Ausbildung.
- 2
Du bist arbeitsuchend gemeldet und von Arbeitslosigkeit bedroht (z. B. gekündigt, befristeter Vertrag läuft aus).
- 3
Du beziehst Bürgergeld und bist beim Jobcenter gemeldet — dann läuft die Förderung über § 16 SGB II, inhaltlich vergleichbar.
Welche Kosten übernommen werden können
Auszug aus § 44 SGB III — was im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die Agentur.
Bewerbungskosten
Bewerbungsfotos, Material, Druck, Porto — und Kosten rund um das Erstellen der Unterlagen.
Beglaubigungen & Nachweise
Beglaubigte Kopien von Zeugnissen, Führungszeugnis.
Reisekosten Vorstellungsgespräch
Fahrkarte oder Kilometerpauschale, bei Bedarf Übernachtung.
Reisekosten zum Arbeitsantritt
Fahrt zum ersten Arbeitstag am neuen Ort.
Umzugs- & Pendelkosten
Umzug wegen einer Stelle, Trennungs- oder Pendelkosten in der Anfangszeit.
Arbeitsmittel
Notwendige Arbeitskleidung oder Ausrüstung für den Jobstart.
So beantragst du das Vermittlungsbudget
- 1
Vor dem Kauf mit der Vermittlungsfachkraft sprechen
Der Antrag muss gestellt sein, bevor Kosten entstehen. Wer erst kauft und dann fragt, bekommt nichts erstattet.
- 2
Konkret benennen, wofür
Sag, dass du Unterstützung bei der Erstellung von Lebenslauf und Anschreiben brauchst, und nenne den Betrag. Eine Leistungsübersicht mit Preisen hilft.
- 3
Antrag stellen
Online über das Portal der Agentur für Arbeit, schriftlich, telefonisch oder persönlich — je nachdem, was deine Vermittlungsfachkraft vorgibt.
- 4
Schriftliche Zusage abwarten
Erst kaufen, wenn die Bewilligung schriftlich vorliegt. Höhe und Umfang legt die Agentur im Einzelfall fest.
- 5
Beleg einreichen
Nach dem Kauf die Rechnung einreichen — die Erstattung läuft über die im Bescheid genannte Stelle.
Antragsformular und Details: arbeitsagentur.de/vermittlungsbudget ↗
Und Karriereengel?
Karriereengel kostet ab 15 € Guthaben, eine komplette Bewerbung 10 € — überschaubare Beträge, die in den Rahmen typischer Bewerbungskosten fallen. Ob deine Vermittlungsfachkraft die Nutzung eines Online-Tools übernimmt, ist eine Einzelfallentscheidung. Eine AZAV-Zertifizierung des Anbieters ist dafür nicht nötig (anders als beim Bildungsgutschein).
Praktisch: Leg der Vermittlungsfachkraft vor dem Kauf eine kurze Leistungs- und Preisübersicht vor (siehe Preise und Preisvergleich) und lass dir die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein die Auskunft deiner Agentur für Arbeit bzw. deines Jobcenters — offizielle Infos unter arbeitsagentur.de/vermittlungsbudget.

Erst prüfen, dann kaufen
Konto anlegen und Lebenslauf hochladen ist kostenlos — so siehst du, was Karriereengel leistet, bevor du mit deiner Vermittlungsfachkraft über die Kostenübernahme sprichst.
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